Auch Online-Kurse können Bildungsurlaub / Bildungszeit sein! Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.
Viele Firmen akzeptieren die Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen an der Informatica Feminale und der Ingenieurinnen-Sommeruni auch ohne Bildungsurlaub, da es sich um reguläre universitäre Lehrveranstaltungen handelt, die dann intern in der Firma als Weiterbildung anerkannt werden.
In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen für Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit. Wir verweisen nachfolgend auf einzelne Ländervorschriften. In Bayern und Sachsen gibt es keinen Bildungsurlaub.
- Berlin: Die Bildungszeit wird tageweise gewährt. Da es sich bei der Sommeruni um eine Berufliche Weiterbildungsveranstaltung handelt und die Uni Bremen eine Einrichtung im Sinne des § 10 (5) des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) ist, können wir in der Uni Bremen für Berliner Arbeitnehmerinnen die Bescheinigung zur Vorlage bei der ArbeitgeberIn unter Hinweis auf §10 (5) des Berliner Bildungszeitgesetzes selbst ausstellen.(www.berlin.de/bildungsurlaub).
- Niedersachsen: Sie können als Arbeitnehmerin selbst einen Antrag stellen. Dies muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sie haben nur ein eigenes Antragsrecht, wenn alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und
– der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen und
– der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt (Anm.: wir stellen keinen Antrag in Niedersachsen).
(https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/) - Bremen: Wir werden für einzelne Lehrangebote die Anerkennung als Bildungszeit im Lande Bremen beantragen – bitte schreiben Sie uns, wenn sie bestimmte Wünsche oder Fragen dazu haben.
- Hamburg: Wir können unter Bezugnahme auf das Berliner Bildungszeitgesetz auch Hamburger Arbeitnehmerinnen eine Bestätigung ausstellen. In Hamburg gilt eine Veranstaltung als anerkannt, wenn diese in irgendeinem anderen Bundesland als anerkannt gilt.
- Baden-Württemberg: Wir sind (noch) nicht als Trägereinrichtung anerkannt, deshalb sind unsere Sommeruni-Kurse nicht als Bildungszeit anerkennbar. (Ein Antrag dazu ist in Arbeit.)